Ein heftiger Sturm deckt das Dach ab, ein Rohrbruch setzt das gesamte Haus unter Wasser oder ein Feuer zerstört das Gebäude - Schützen Sie sich mit einer Wohngebäudeversicherung!
Das Haus samt Zubehör ist in der Gebäudeversicherung gegen Feuer, Leitungswasserschäden wie Rohrbrüche, Sturm, Blitzschlag, Hagel und je nach Vertragsumfang auch gegen Naturereignisse wie Überschwemmungen, Lawinen oder Erdbeben geschützt.
Eine Gebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unverzichtbar. Die Bestandteile Feuerversicherung und Leitungswasserversicherung sollten immer eingeschlossen sein. Hausrat ist dabei allerdings nicht mitversichert. Dieser kann durch eine separate Hausratversicherung abgesichert werden.
Hausbesitzer sollten sich gegen Gefahren wie Feuer, Wasser und Unwetter finanziell absichern, denn solch existenziell bedeutsame Gefährdungen können den Traum vom Eigenheim zerstören.
Die Gebäudeversicherung schützt zunächst das Gebäude selbst, zudem die Garagen und andere Nebengebäude wie den Carport, das Gartenhaus und den Geräteschuppen, die allerdings im Versicherungsvertrag benannt werden müssen. Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, wie z.B. eine Einbauküche ist ebenfalls mitversichert. Der Versicherungsschutz umfasst üblicherweise auch Zubehör, das zu Wohnzwecken oder Instandhaltung dient - z.B. Werkzeuge, das Brennholz für den Winter, die Markise, die Alarmanlage, Blumenkästen oder die Rundfunkantenne.
In den Bedingungen des Vertrages können aber noch weitere Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sein oder mitversichert werden. Beispiele: Beseitigung von Graffiti, Aufräum- und Abbrucharbeiten nach einem Schadensfall, Transportkosten, Lagerkosten, Kosten für eine Unterkunft bei Unbewohnbarkeit des Gebäudes, Mietausfall für vermietete Räume, Rückreisekosten aus dem Urlaub nach schweren Versicherungsschäden oder auch Gebühren für Sachverständige, die bei Feststellung des Schadens entstehen.
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Einige Unternehmen ersetzen sogar Aufwendungen für die Beseitigung von Rohrverstopfungen. Welche dieser Zusatzleistungen mitversichert sind, ist in den Tarifbedingungen der einzelnen Versicherungsunternehmen geregelt.
Die Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung sollte etwa dem Wert der Immobilie entsprechen. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Wert des Gebäudes zum Zeitpunkt des Schadens, liegt eine sogenannte Unterversicherung vor was unter Umständen äußerst ungünstig sein kann. Stellt sich bei einem Schaden heraus, dass Sie unterversichert sind, kann das Versicherungsunternehmen die Entschädigung kürzen.
Die Gebäudeversicherung ist eine sog. verbundene Versicherung, d.h. man kann die Prämien für jede Gefahr (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden usw.) auch einzeln versichern.