Bauherrenhaftpflichtversicherung

Der Bauherr haftet für alle Schäden, die vom Bau und Baugrundstück ausgehen, wenn kein anderer dafür verantwortlich ist. Bereits ein Besucher, der in eine unbeleuchtete Baugrube stürzt, kann einen Bauherren ein Vermögen kosten.

Der Bauherr ist verantwortlicher Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben. Die Haftung beginnt bereits mit Abschluss des Architekten-Vertrages oder mit der Planung durch einen Bauingenieur.



Eine Haftpflichtversicherung für Bauherren leistet Schadenersatz oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Mitversichert ist die Haftpflicht aus dem Besitz des Grundstückes. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte deshalb bereits bei Kauf des Grundstückes abgeschlossen werden. Die Versicherung wird in der Regel auf 2 Jahre abgeschlossen. Der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist dann nicht mehr notwendig.