Elementarschadenversicherung

Sowohl in der Hausratversicherung als auch in der Wohngebäudeversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser aber nicht auf Schäden durch Grundwasser, Hochwasser, Witterungsniederschläge oder einen durch diese Gefahren hervorgerufenen Rückstau.

Versicherung gegen Elementarschäden

Viele Versicherungen bieten eine erweiterte Elementarschaden Versicherung als Ergänzung zur Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung an.


Ein Keller in den das Wasser eingedrungen ist, ist in aller Regel nicht versichert. Nur dann, wenn der Versicherte eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Elementarschäden vereinbart hatte, wäre Versicherungsschutz gegeben.

Diese im Rahmen der Gebäudeversicherung erweiterte Elementarschadenversicherung deckt zusätzlich auch Schäden ab, die durch die Gefahren Überschwemmung (nicht Sturmflut oder Grundwasserschäden), Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen entstehen. Im Detail können sich die versicherten Gefahren jedoch je nach Versicherer unterscheiden.

Am häufigsten treten Überschwemmungen durch überlaufende Flüsse oder sintflutartige Regenfälle auf. Da in der jüngsten Vergangenheit einige Hausbesitzer auch in Regionen die bisher von solchen Schäden verschont geblieben sind sollte jeder Wohngebäudebesitzer zumindest versuchen, diesen Versicherungsschutz zu erhalten.