Eine Gebäudeversicherung schützt Ihr Hab und Gut

Gebäudeversicherung und Bauversicherung oder alles in einem?

Für Hauseigentümer und alle die es werden wollen stellt sich die Frage wie viel Versicherungsschutz rund um das Eigenheim sinnvoll ist.

Wer selber baut ist schon während der Bauphase einigen Risiken ausgesetzt die entsprechend im Vertrag der Gebäudeversicherung durch Zusätze berücksichtigt werden sollten.

Wer selbst als Bauherr tätig wird und sein Haus in Eigenregie bauen möchte wird bereits frühzeitig mit dem Thema Versicherungsschutz konfrontiert. Der Umfang des Versicherungsschutz hängt von den individuellen Bedürfnissen ab, kann grundsätzlich aber gut geplant werden. Bereits im Vorfeld sollten entsprechende Überlegungen angestellt werden um von Beginn an auf der sicheren Seite zu sein.

Während der Bauphase kann eine Bauherrenhaftpflicht sinnvoll sein, da ansonsten der Bauherr haftbar gemacht werden kann wenn sich z.B. ein Besucher ein bricht.

Bauhelfer werden in der Regel bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) im notwendigen Umfang wie gesetzlich vorgeschriebenen unfallversichert. Private Versicherer bieten zusätzlichen Versicherungsschutz, der auch den Bauherren und dessen Ehepartner berücksichtigen kann.

Eine Feuerrohbauversicherung ist sinnvoll und häufig kostenlos möglich wenn das Gebäude nach Fertigstellung beim gleichen Anbieter versichert wird.

Die Bauleistungsversicherung versichert Schäden in der Bauphase die später im normalen Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung enthalten sind, wie z.B. Leitungswasserschäden.

Für alle Wohngebäude gesetzlich vorgeschrieben ist eine Feuerversicherung. In manchen Bundesländern erfolgt dies über eine staatliche Brandversicherungsanstalt.

Ein Vergleich der Anbieter und Leistungen für eine Bauversicherung und Gebäudeversicherung ist kostenlos im Internet möglich und jedem Interessenten zu empfehlen. In der Regel ist es am günstigsten alle Gefahren in einer Versicherung bzw. bei einem Anbieter zu versichern.

Für alle Gebäudeversicherungen gelten grundsätzlich die Bestimmungen der VGB - "Allgemeine Bedingungen für die Neuwertversicherung von Wohngebäuden".